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Ausweisdokumente beantragen

 

Personalausweis

Um Ihnen einen Personalausweis erstellen zu könne, benötigen wir ein aktuelles Lichtbild (Biometrie tauglich) sowie ein Ausweisdokument zwecks Identifikation (Personalausweis, Reisepass).

 

Die Gebühr beträgt:

 

Antragsteller ab 24 Jahre37,00 €10 Jahre gültig
Antragsteller unter 24 Jahre22,80 €6 Jahre gültig
Vorläufiger Personalausweis            10,00 €  

Dieser darf nur zusammen mit einem Antrag auf 

einen regulären Personalausweis ausgestellt werden


Reisepass (ePass)

Zur Erstellung eines Reisepasses, benötigen wir ein aktuelles Lichtbild (Biometrie tauglich) sowie ein Ausweisdokument zwecks Identifikation (Personalausweis, Reisepass).

Hinweis: Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Reisepässe (ohne Fingerabdruck) entstehen im Reiseverkehr keinerlei Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist nicht erforderlich.

 

Die Gebühr beträgt:

 

Antragsteller ab 24 Jahre70,00 €   10 Jahre gültig                                                      
Antragsteller unter 24 Jahre37,50 €6 Jahre gültig
Gebühr Expressverfahren32,00 € 
Gebühr für Zusatzseiten (48 statt 32)22,00 € 
Vorläufiger Reisepass26,00 €max. 12 Monate gültig

Hinweise zu Ausweisdokumenten für Kinder

Seit dem 01.01.2024 werden keine speziellen Ausweisdokumente mehr für Kinder erstellt. Nach wie vor gilt aber, dass  Personen unter 18 Jahren für die Beantragung eines Reispasses oder eines Personalausweises die Zustimmung beider Elternteile benötigen. Sollte bei der Beantragung nur ein Elternteil vorsprechen können, ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis des anderen Elternteils zwingend erforderlich. Den Vordruck einer Einverständniserklärung finden Sie hier.

Wenn die Ehe der Eltern geschieden wurde, und das Sorgerecht nicht beiden Elternteilen obliegt, ist die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils sowie ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. 

Des weiteren wird eine Abstammungs- oder Geburtsurkunde und, falls vorhanden, ein abgelaufenes Ausweisdokument benötigt.

Alleinerziehende, ledige Mütter/Väter benötigen bei der Antragstellung ein Negativattest. Dieses wird beim Jugendamt ausgestellt und bescheinigt das alleinige Sorgerecht.

Die Unterschrift des Kindes im Ausweisdokument ist ab dem 10. Lebensjahr zwingend erforderlich, vor dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift möglich. Die Unterschrift ist bei Antragstellung durch das Kind vor Ort zu leisten. Kinder unter 10 Jahren müssen bei der Beantragung wegen des Bildabgleichs persönlich im Bürgerbüro erscheinen.


Terminbuchung

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