Bekanntmachung
21. 02. 2024 - Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Bekassine, Kiebitz und Weißstorch im Gemarkungsbereich „Hessel“ in den Gemarkungen Stockheim und Glauberg
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Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Bekassine, Kiebitz und Weißstorch im Gemarkungsbereich „Hessel“ in den Gemarkungen Stockheim und Glauberg
(bereitgestellt am: 21.02.2024) |
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