Liegenschaften für Veranstaltungen

Sie planen eine Feier? - Wir haben die passende Räumlichkeit!

 

Die Gemeinde vermietet für Veranstaltungen das Dorfgemeinschaftshaus in Stockheim und die Mehrzweckhalle in Glauberg. 

Ob Sie private, dienstliche oder Vereins-Feiern vorbereiten, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

In beiden Hallen steht Ihnen der Service unserer Hausmeister zur Verfügung.

Catering und Service können Sie selber organisieren oder über die Gastronomin Susanne Assmann anfragen.

 

 

Planen Sie eine Veranstaltung in der Mehrzweckhalle oder dem Dorfgemeinschaftshaus?
 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Sarah Adler, Tel. 06041-826818, Email:

 

Hier finden Sie den Vertrag zur Anmietung:

Vertrag Anmietung Liegenschaften final

 

Dieser muss bei jeder Anmietung eingereicht werden.

 

Die zugrundeliegenden Satzungen zu beiden Liegenschaften finden Sie ebenso auf unserer Homepage unter:

Gemeinde Glauburg - Satzungen

 

Den Bestuhlungsplan der MZH finden Sie hier:

Bestuhlungsplan MZH

 

Generell sind das DGH in den ersten drei und die MZH in den letzten drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen den Jahren geschlossen.

 

Direkte Online- Reservierungsanfrage für Räumlichkeiten:

 

 

Schließzeiten DGH und MZH

Sommerschließzeit:

DGH 15.07.-04.08.2024

MZH - 05.08.-25.08.2024

 

Winterschließzeit

23.12.2023-07.01.2024

23.12.2024-05.01.2025

Formular

Rechtlichen Grundlagen bei der Durchführung von Veranstaltungen

 

Alle öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten wie z. B. Grillfeste, Vereinsfeste, Faschingsveranstaltungen usw., benötigen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 6 HGastG.

 

Für alle Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Umzüge, Straßenfeste usw.) MUSS aus Sicherheitsgründen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.

 

Dasselbe gilt für die Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern an öffentlichen Straßen. Der Antrag für diese Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei dem Servicebüro der Gemeinde Glauburg gestellt werden.

 

Bei Nichtbeachtung vorgenannter Vorschriften kann es unter Umständen zur Versagung der Genehmigung kommen, da oftmals im Zuge des Genehmigungsverfahren Anordnungen (z. B. Brandsicherheitsdienst, Beschilderungen, Umleitungen usw.) zu treffen sind. Eine vorherige Genehmigung ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen für den Veranstalter unabdingbar. Sollte eine Veranstaltung ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

 

Entsprechende Formulare finden Sie hier:

 

Formulare

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Weitere Örtlichkeiten für Feiern:

 

 

Kulturhalle Stockheim:

 

Harald Steinke
Bahnhofstr. 51a
63695 Glauburg-Stockheim
Tel. 06041/4031oder 0171/3684743
Fax 06041/264

https://www.kulturhalle-stockheim.de

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Keltenwelt am Glauberg:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keltenwelt am Glauberg – Archäologisches Landesmuseum Hessen (keltenwelt-glauberg.de)

 

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kath. kirche stockeim

Kirchensaal der Katholischen Kirche

 

Sudetenstraße 3

63695 Glauburg - Stockheim

Te.: 06041-223

Waldhütte des Vogelsberger-Höhen-Club

 

Zweigverein Stockheim e.V.

 

https://vhcstockheim.wordpress.com/wanderhuette-vhc-stockheim/

clubheim-vhc-stockheim-1