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Willkommen bei der

Gemeinde Glauburg
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Durchführung von Veranstaltungen

Von Zeit zu Zeit möchten wir auf die rechtlichen Grundlagen bei der Durchführung von Veranstaltungen

hinweisen.

 

Zunächst benötigt man generell für alle öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten wie z. B. Grillfeste,

Vereinsfeste, Faschingsveranstaltungen usw., eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 6 HGastG.

Außerdem ist es zwingend notwendig, dass bei allen Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum

(Umzüge, Straßenfeste usw.) aus Sicherheitsgründen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung

durch die Straßenverkehrsbehörde eingeholt wird. Dasselbe gilt für die Aufstellung von Plakaten und

Werbeträgern an öffentlichen Straßen. Der Antrag für diese Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen

vor Beginn der Veranstaltung bei dem Servicebüro der Gemeinde Glauburg gestellt werden.

 

Bei Nichtbeachtung vorgenannter Vorschriften kann es unter Umständen zur Versagung der Genehmigung

kommen, da oftmals im Zuge des Genehmigungsverfahren Anordnungen (z. B. Brandsicherheitsdienst,

Beschilderungen, Umleitungen usw.) zu treffen sind. Eine vorherige Genehmigung ist auch aus

versicherungsrechtlichen Gründen für den Veranstalter unabdingbar. Sollte eine Veranstaltung ohne

vorherige Genehmigung durchgeführt werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem

entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

 

Entsprechende Formulare sind auf unserer Homepage www.glauburg.de.

 

Formular Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb

 

Ihr Ordnungsamt

 

Planen Sie eine Veranstaltung in der Mehrzweckhalle oder dem Dorfgemeinschaftshaus?
 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Sarah Adler, Tel. 06041-826818, Email:

 

Hier finden Sie den Vertrag zur Anmietung:

Vertrag Liegenschaften DGH+MZH

 

Die zugrundeliegenden Satzungen finden Sie ebenso auf unserer Homepage unter:

Gemeinde Glauburg - Satzungen

 

Den Bestuhlungsplan der MZH finden Sie hier:

Bestuhlungsplan MZH

 

Generell sind das DGH in den ersten drei und die MZH in den letzten drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen den Jahren geschlossen.