Durchführung von Veranstaltungen
Von Zeit zu Zeit möchten wir auf die rechtlichen Grundlagen bei der Durchführung von Veranstaltungen
hinweisen.
Zunächst benötigt man generell für alle öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten wie z. B. Grillfeste,
Vereinsfeste, Faschingsveranstaltungen usw., eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 6 HGastG.
Außerdem ist es zwingend notwendig, dass bei allen Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
(Umzüge, Straßenfeste usw.) aus Sicherheitsgründen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung
durch die Straßenverkehrsbehörde eingeholt wird. Dasselbe gilt für die Aufstellung von Plakaten und
Werbeträgern an öffentlichen Straßen. Der Antrag für diese Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen
vor Beginn der Veranstaltung bei dem Servicebüro der Gemeinde Glauburg gestellt werden.
Bei Nichtbeachtung vorgenannter Vorschriften kann es unter Umständen zur Versagung der Genehmigung
kommen, da oftmals im Zuge des Genehmigungsverfahren Anordnungen (z. B. Brandsicherheitsdienst,
Beschilderungen, Umleitungen usw.) zu treffen sind. Eine vorherige Genehmigung ist auch aus
versicherungsrechtlichen Gründen für den Veranstalter unabdingbar. Sollte eine Veranstaltung ohne
vorherige Genehmigung durchgeführt werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem
entsprechenden Bußgeld geahndet werden.
Entsprechende Formulare sind auf unserer Homepage www.glauburg.de.
Formular Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb
Ihr Ordnungsamt
Planen Sie eine Veranstaltung in der Mehrzweckhalle oder dem Dorfgemeinschaftshaus?
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Sarah Adler, Tel. 06041-826818, Email:
Hier finden Sie den Vertrag zur Anmietung:
Vertrag Liegenschaften DGH+MZH
Die zugrundeliegenden Satzungen finden Sie ebenso auf unserer Homepage unter:
Den Bestuhlungsplan der MZH finden Sie hier:
Generell sind das DGH in den ersten drei und die MZH in den letzten drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen den Jahren geschlossen.