Pässe beantragen
Personalausweis
Ein aktuelles Lichtbild (Biometrie tauglich) sowie ein Ausweisdokument zwecks Identifikation (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass).
Die Gebühr beträgt:
Antragsteller ab 24 Jahre | 37,00 € | 10 Jahre Gültigkeit |
Antragsteller unter 24 Jahre | 22,80 € | 6 Jahre Gültigkeit |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | Dieser darf nur in zusammen mit einem Antrag auf einen regulären Personalausweis ausgestellt werden |
Reisepass (ePass)
Ein aktuelles Lichtbild (Biometrie tauglich) sowie ein Ausweisdokument zwecks Identifikation (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass).
Hinweis: Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Reisepässe (ohne Fingerabdruck) entstehen im Reiseverkehr keinerlei Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist nicht erforderlich.
Die Gebühr beträgt:
Antragsteller ab 24 Jahre | 60,00 € | 10 Jahre Gültigkeit |
Antragsteller unter 24 Jahre | 37,50 € | 6 Jahre Gültigkeit |
Kinderausweis/Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Zur Beantragung eines Kinderreisepasses sind vorab die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Sollte bei der Beantragung nur ein Elternteil vorsprechen können, ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis des anderen Elternteils zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden wurde, und das Sorgerecht nicht beiden Elternteilen obliegt, ist die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils sowie ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Des weiteren wird eine Abstammungs- oder Geburtsurkunde und, falls bereits vorhanden, der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass benötigt.
Alleinerziehende ledige Mütter/Väter benötigen bei der Antragstellung ein Negativattest. Dieses wird beim Jugendamt ausgestellt und bescheinigt das alleinige Sorgerecht.
Die Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass ist ab dem 10. Lebensjahr zwingend erforderlich, vor dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift möglich. Die Unterschrift ist bei Antragstellung durch das Kind vor Ort zu leisten.
Kinder unter 10 Jahren müssen bei der Beantragung wegen des Bildabgleichs persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass ab 1. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.
Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards (EU-Verordnung Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten) und dient dem Schutz der Identität der Kinder.
Notwendige Unterlagen
- für die Beantragung: Unterschriften beider Elternteile (entweder direkt oder als Vollmacht)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei Verlängerung) (unter 6 Jahre Abweichungen zulässig)
Die Gebühr beträgt:
Antragsteller (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) |
13,00 € | |
Verlängerung (nur bis zum 12. Lebensjahr gültig) |
6,00 € |