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Wahlen
Wer kann wählen?
Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune, wenn sie die Deutsche Staatsbürgerschaft haben und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wer oder Was kann gewählt werden?
In Deutschland dürfen Bürgerinnen und Bürger über folgende Parlamentsfindungen oder Personenwahlen mitbestimmen:
- Europaparlament (alle EU-Bürger ab 16 Jahre)
- Bundestag
- Landtag
- Kreistag
- Kommune
- Bürgermeister
- Bürgerentscheide