Öffentliche Bekanntmachungen
Prüfung der Grabanlagen
Nach den Vorschriften unserer Friedhofssatzung in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften, sind die Nutzungsberechtigten von Grabanlagen auf den gemeindlichen Friedhöfen verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine zweimal jährlich fachmännisch überprüfen und lose Grabmale fachgerecht befestigen zu lassen.
Die Gemeinde Glauburg ist nach den unfallrechtlichen Vorschriften und aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen. Zu diesem Zweck erfolgt in der Woche vom
01. April 2019 bis 05. April 2019
auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Stockheim und Glauberg eine Prüfung der Grabsteine auf ihre Standfestigkeit. Wir weisen darauf hin, dass Grabsteine, die sich in ihrer Standfestigkeit gelöst haben und eine unmittelbare Gefahr darstellen, sofort umgelegt werden müssen.
Gemeindeverwaltung Glauburg