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Amtliche Bekanntmachungen

Verbrennen von pflanzlichem Abfall



Auf die Notwendigkeit zur Einhaltung grundlegender Regeln bei der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen macht der Bürgermeister der Gemeinde Glauburg jetzt aufmerksam. In keinem Fall wird das Verbrennen im bebauten Innenbereich oder Landschaftsschutzgebiet zugelassen. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzen Grundstücken anfallen, können außerhalb der bebauten Ortsteile auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Die Feuer müssen 2 Werktage im Voraus beim Servicebüro der Gemeinde Glauburg unter der Telefonnummer 06041/8268-0 angemeldet werden. Das Verbrennen darf an Werktagen nur von 08.00 bis 16.00 Uhr und an Samstagen von 08.00 bis 12.00 Uhr unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter erfolgen. Feuer und Glut sind anschließend sorgfältig zu löschen und die Verbrennungsrückstsände müssen unverzüglich in den Boden eingearbeitet werden. Wichtig ist auch, dass beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unbedingt folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 100m von Gebäuden, Zelt- u. Lagerplätzen, an denen sich Menschen aufhalten
- 35m von sonstigen Gebäuden
- 50m zur Grundstücksgrenze
- 100m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgase, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
- 50m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
- 100m von Naturschutzgebieten und Wäldern
- 20m von Baumalleen, Baugruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf öffentlichen Wegen, die hinter einem Haus verlaufen, ist nicht erlaubt!









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